Pausenregelung der ADS

Aus der 60min.-Takt-Regelung und den Kapazitäten der Mensa der ADS ergeben sich besondere Anforderungen an die Pausenzeiten für Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen
 
Stundenraster für sechsstündigen Unterricht mit Mittagspause nach der 5. Stunde
1. Stunde: 7.45 – 8.45 Uhr
5 min. Pause
2. Stunde: 8.50 – 9.50 Uhr
20 min. Pause
3. Stunde: 10.10 -11.10 Uhr
5 min. Pause
4. Stunde: 11.15 – 12.15 Uhr
15 min. Pause
5. Stunde: 12.30 – 13.30 Uhr
30 min. Mittagspause
6. Stunde: 14.00 – 15.00 Uhr
 
Stundenraster für sechsstündigen Unterricht mit Mittagspause nach der 4. Stunde
1. Stunde: 7.45 – 8.45 Uhr
5 min. Pause
2. Stunde: 8.50 – 9.50 Uhr
20 min. Pause
3. Stunde: 10.10 -11.10 Uhr
5 min. Pause
4. Stunde: 11.15 – 12.15 Uhr
35 min. Mittagspause
5. Stunde: 12.50 – 13.50 Uhr
5 min. Pause
6. Stunde: 13.55 – 14.55 Uhr
 
Hat eine Klasse der Sekundarstufe 1 sechs Stunden Unterricht, so wird eine 30-minütige Pause festgelegt. Die Festlegung erfolgt entweder durch die SL bzw. durch die Fach- bzw. Klassenlehrer.
 
In den Klassenstufen 5 und 6 wird die halbstündige Pause an den langen Tagen in die Kl-Stunde und die anschließenden Stunde WUMMM  integriert.
 
In den Klassen 7 – 9 richtet sich die Pausenregelung danach,  wie die betroffene/n Kollegen/innen anschließend noch Unterricht haben. Die von der SL vorgeschlagene Regelung wird dem Kollegium per Aushang bzw. im Intranet jeweils verbindlich für das aktuelle Schuljahr bekanntgegeben.
 
Nicht eingehalten werden kann diese Regelung für den Sportunterricht der Klassen 9a – e, da die Sporthalle der ADS nur bis 15 Uhr zur Verfügung steht.
 
Die Grundlage dieser Regelung  ist die Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 05. September 2011
 
3) Die Gesamtdauer der Pausen am Vormittag soll in der Regel nicht weniger als 45 Minuten betragen. Bei Nachmittagsunterricht ist eine angemessene Mittagspause zu gewähren. Sie darf die Dauer von 30 Minuten nicht unterschreiten und dauert in der Regel 45 Minuten. Die Mittagspause soll vor 14:00 Uhr liegen. Über die nähere Ausgestaltung beschließt die Gesamtkonferenz im Benehmen mit der Schulkonferenz (entsprechender Beschluss liegt vor!) Bestimmungen über ganztägig arbeitende Schulen bleiben unberührt.
 
Dr. Lissinna