Informationen zum Umgang mit CoVid-19

19.1.2023

Aktuelle Verordnungen: Schulschreiben_Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

18. Oktober 2022

Aktuellen Informationen von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb:

23. Februar 2022

7. Januar 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,  

am Montag beginnt der Unterricht nach den Weihnachtsferien regulär nach Plan. Leider wird uns die Pandemie weiter beschäftigen!

Ich bitte Sie und euch deshalb in Verantwortung für die gesamte Schulgemeinde sowie der Familienangehörigen und in der Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs die weiterhin geltenden Regelungen jederzeit zu beachten. Das heißt, 

  • dreimalige Testung pro Woche (Testheft mitbringen)
  • Tragen einer medizinischen Maske
  • Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften 
  • Unbedingtes Befolgen der Quarantänebedingungen bei Rückkehr aus dem Ausland (Infos beim Auswärtigen Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468 und beim Robert-Koch-Institut (Welche Länder sind betroffen?) https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.   –> Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

Die Einstufung als Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

www.rki.de

  Informationen zu Einreise­beschränkungen, Test- und Quarantäne­pflicht in Deutschland – Auswärtiges Amt

Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise besteht eine Test-/Nachweispflicht. Daneben gelten die Pflicht zur digitalen …

www.auswaertiges-amt.de

Ihnen und euch allen die besten Wünsche für 2022, v.a. Gesundheit sowie einen guten Start am Montag!

Mit freundlichen Grüßen

Knut Hahn


23.11.2021

Wichtige Information für alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Sorgeberechtigte

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

anbei sende ich die aktuellen Informationen zur Situation und Weiterarbeit in den Schulen: 

Für die Schulen, an denen weiterhin Präsenzunterricht in allen Schulformen und Jahrgangsstufen stattfindet, bedeutet dies Folgendes:

  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 auch am Sitzplatz, so wie dies auch in Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen vorgeschrieben ist.
  • Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe). Die Ihnen bekannten Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten weiterhin. Rechtzeitig zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schulen eine Neuauflage des Testhefts.

Über Veranstaltungen in den Schulen informieren die Kolleginnen und Kollegen im Bedarfsfall gesondert. 

Mit freundlichen Grüßen

Knut Hahn

Schulleiter


9.11.2021

„Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.“

Hessisches Kultusministerium


21.10.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wenige Tage vor Ende der Herbstferien möchte ich noch einmal auf das Schreiben des Ministers kurz vor den Ferien erinnern. Ich bitte alle diese Mail aufmerksam zu lesen.

Mit dem Start am Montag beginnen zwei sogenannte Präventionswochen, d.h.

  • Pflicht zum Tagen einer medizinischen Maske im Unterrricht und bei anderen schulischen Veranstaltungen auch am Sitzplatz.
  • Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, werden dreimal in der Woche getestet (Montag, Mittwoch und Freitag). Bitte unbedingt das Testheft mitbringen!
  • keine Testpflicht für vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage des Nachweises.

In Anlehung an das Schreiben des Ministers möchte ich auf die Impfmöglickeit für Kinder ab 12 Jahren hinweisen. Bitte besprechen Sie bzw. besprecht das Thema innerhalb Ihrer bzw. eurer Familie. Beratung ist bei Kinder- und Jugendärzten möglich. 

Um von Beginn des Unterrichts an einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitte ich alle Schülerinnen und Schüler folgende Regelungen zu beachten:

  • Das Betreten der oberern Etagen des Hauptgebäudes ist erst mit dem Gong ab 7.40 Uhr möglich. Ab Montag ist bis 7.40 Uhr nur der Haupteingang des Gebäudes geöffnet.
  • Erne-Gebäude und K-Bau dürfen weiterin nur mit einer Lehrkraft betreten werden.

Bitte schützen Sie bzw. schützt ihr Mitschülerinnen und Mitschüler, deren Familien und Lehrkräfte durch Beachtung der Quarantäneregeln bei Rückkehr aus einem Urlaubsland, das Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ist. Hinweise welche Länder betroffen sind und welche Regelungen gelten befinden sich auf den folgenden Seiten: 

Die Einstufung als Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Die Einreiseverordnung mit möglichen Quarantänezeiten finden Sie hier:

Ich wünsche allen einen guten Start am Montag!

Mit freundlichen Grüßen

Knut Hahn


24.8.2021

Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen im Schuljahr 2021/2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,mit diesem ersten Schreiben sende ich Informationen zu den weiter stattfindenden Tests ab der kommenden Woche.Ich bitte die beigefügte Einwilligung am Montag unterzeichnet mitzubringen. Ohne diese Erklärung ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.  Weitere Informationen zum Schulstart folgen in einer zweiten Mail!Ihnen und euch einen guten Start in das neue Schuljahr!Mit freundlichen GrüßenKnut HahnSchulleiter

Information für Eltern und Schülerinnen und Schüler zum Schulstart am Montag

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,mit diesem zweiten Schreiben sende ich wichtige Informationen, u.a. ein Aufstellplan für Montag zum Schulstart am kommenden Montag:

Ihnen und euch einen guten Start in das neue Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen

Knut Hahn

Schulleiter


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