Informationen für Elternbeiräte

Aufgaben des Elternbeirates

Herzlichen Glückwunsch, Du bist jetzt Elternbeirat in der Klasse deines Kindes. Dazu gebührt Dir ein großes Dankeschön, für die Unterstützung Deiner Klasse, der Schulgemeinde und dafür, dass Du für die Kinder einen wichtigen Dienst erledigst.

Was zu diesem Dienst gehört und was man darüber hinaus machen kann, möchten wir Dir gerne mitgeben.

Zu den Pflichten gehört
  • Erstellung einer Klassenliste mit Email Adressen als Grundlage für die gemeinsame Arbeit. Die Liste darf der Klassenleitung und mit Einverständnis den Eltern ausgehändigt werden. PDF als Format ist empfohlen. Hier finden Sie einen Vordruck.
  • Erstellen eines Email Verteilers um Emails der Schulleitung oder des Schulelternbeirates zeitnah(!) weiterzuleiten. Das ist sehr wichtig, den nur so kann die Schulgemeinde schnell alle Eltern erreichen. Soziale Medien und Chats sind nach Hessischem Datenschutz nicht pauschal erlaubt, ggf. macht sich der versendet von schulinternen Informationen daher strafbar. Email ist erlaubt und damit das Medium was genutzt werden muß.
  • Teilnahme an den Schul-Eltern-Beirats Sitzungen (SEB)
  • Einmal pro Halbjahr lädt der Vorsitzende zur Vollversammlung des Schul-Eltern-Beirats ein. Hier bitte unbedingt erscheinen und die Vertretung ist stets mit eingeladen.
  • Ein mal im Halbjahr zu einem Elternabend einladen
    • Im Vorfeld der Einladung solltest du mit der Klassenlehrkraft Kontakt aufnehmen und besprechen, welche Tagesordnungspunkte anstehen. Typischerweise geht es um
    • Protokoll zur Sitzung [Ergebnisprotokoll ist wichtig für nicht Anwesende und muss ebenfalls durch den Elternbeirat verschickt werden.]
    • Bericht der Klassenlehrkraft [Themen zur Klasse selbst und zu den fächern, machen die Lehrkräfte]
    • Bericht aus dem Schulelternbeirat [Elternbeirat berichtet von der Vollversammlung, ggf. bei SEB nachfragen]
    • Besondere Themen die Abgestimmt werden müssen [Klassenfahrten, Praktika, Schulfeste, Klassenfeste, was eben so anliegt]
    • Verschiedenes

Zu den möglichen Aufgaben gehört

  • Es hat sich gezeigt, das eine gute Klassengemeinschaft sich sehr positiv auf die Klasse und das Lernverhalten auswirkt. Wer gerne in die Klasse geht und wer dort nette Menschen trifft, der wird weniger stören und weniger andere Menschen ärgern. Eine Klassengemeinschaft besteht aber auch aus Eltern und von daher ist es naheliegend auch die Eltern als Gemeinschaft zu fördern.
  • In den Ausführungen zum Elternabend ist es schon angeklungen. Man kann gerne einen Klassenfest, mit und ohne Kinder organisieren. Die Lehrkräfte sollten eingeladen werden, was das Bild einer Gemeinschaft deutlich fördert.
  • Gerne können sich auch Eltern an Klassen Projekten beteiligen, vielleicht als Mitorganisator eines Ausflugs oder eines Wandertages. Viele haben interessante Berufe oder kennen lohnende Ausflugsziele. Sprecht dies gerne am Elternabend an.
  • Ihr habt es als Elternbeirat in der Hand hier den Anstoß zu geben. Ein guter Elternbeirat ist gut informiert und weiß was in der Klassen und Schule passiert. Ein guter Elternbeirat muss ein Klassenfest aber nicht organisieren, sondern motiviert andere Eltern mitzumachen.

Für Fragen hierzu steht auch der SEB gerne zur Verfügung.

Gesetzliche Hinweise

Hessisches Schulgesetz (HSchG) Informationsrechte der Eltern und Schüler HSchG §72 Wahl des Elternbeirats HSchG §102

Der Schulelternbeirat wird von der oder dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen (s. Jahresterminplan aller Schulelternbeiratssitzungen).

Der Kreiselternbeirat ist der Vertretung aller Schulen und Schulformen im Landkreis Darmstadt Dieburg. Hier werden schulpolitische Themen, zumeist gegenüber dem Schuldezernat im Landkreis oder dem Schulamt in Darmstadt vertreten. Jede Schulform wählt einen Vertreter.

Der Landeselternbeirat ist die Vertretung aller Kreiselternbeiräte im Land Hessen. Die Mitglieder setzen sich aus allen Schulformen zusammen und  vertreten die Eltern gegenüber dem Kultusministerium.